Ausgangslage

Finanzinstitute, welche gegenwärtig oder künftig eine bewilligungspflichtige Tätigkeit anstreben, sehen sich mit einem komplexen rechtlich-regulatorischen Umfeld und stetig zunehmenden Anforderungen in den Bereichen Gründung und Bewilligung konfrontiert.

Mit Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) sowie des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) besteht neu auch eine prudentielle Unterstellungs- und Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter und Trustees.

Wir unterstützen als kompetenter und erfahrener Partner sämtliche Finanzinstitute sowie weitere Unternehmen im finanznahen Bereich mit effizienten und massgenschneiderten Lösungen, zielgerichtet von der Gründung über die Bewilligung bis hin zum operativen Tagesgeschäft. Wir verfügen über detaillierte Kenntnisse der Anforderungen von Aufsichtsbehörden sowie ein umfassendes Know-how über bevorstehende regulatorische Änderungen.

Gründungssupport

Eine Unternehmensgründung ist mit nicht zu unterschätzendem zeitlichen und administrativen Aufwand verbunden. Mit der idealen Vorbereitung und dem richtigen Partner an Ihrer Seite sind diese aber alle überwindbar. Gerne beraten wir Sie in Ihrer Gründungsphase zielgerichtet, damit Sie sich von Beginn an auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können. Unsere juristischen Dienstleistungen im Bereich Gründungssupport umfassen unter anderem:

  • Evaluation der idealen Unternehmensform
  • Erstellung aller behördlich benötigten Unterlagen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung (inkl. Statuten, Organisationsreglement, Gründungsurkunde, Handelsregisteranmeldung etc.)
  • Direkter Kontakt mit (Aufsichts-)Behörden, Notariat und Handelsregisteramt
  • Markenschutz

Bewilligungssupport

Im Rahmen unserer Dienstleistungen im Bereich Bewilligungssupport stehen wir sämtlichen Finanzinstituten (Banken, Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser) bei der Ausarbeitung der erforderlichen Gesuche und dem erfolgreichen Erhalt der angestrebten Bewilligung zur Seite.

Hinsichtlich der kommenden regulatorischen Vorgaben von FIDLEG/FINIG begleiten wir aktuell insbesondere folgende Finanzmarktteilnehmer, welche neu einer Bewilligungspflicht unterliegen, bei den notwendigen Umsetzungsarbeiten:

  • Unabhängige Vermögensverwalter/externe Vermögensverwalter/Family Offices
  • Trustees

Basierend auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Geschäftsmodell übernehmen wir für Sie – massgeschneidert und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten – folgende Tätigkeiten:

  • Gesamtheitliche Ausarbeitung des Bewilligungsgesuchs (inkl. Erstellung der erforderlichen Gesuchsunterlagen)
  • Koordinationsstelle sowie Ansprechpartner für die FINMA und die Prüfgesellschaft
  • Unterstützung bei der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation (Anpassung Statuten, Organisationsreglement, Organigramm)
  • Implementierung einer angemessenen Corporate Governance (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, qualifizierte Beteiligte, etc.)
  • Aufbau eines Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Implementierung oder Auslagerung der Compliance-Funktion
  • Anschluss an eine Aufsichtsorganisation sowie eine Ombudsstelle
  • Ausarbeitung von FIDLEG-konformen Vertragsmustern (Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Trustee)
  • Erstellung von Weisungen, Reglementen und Checklisten
  • Durchführung von Ausbildungen und Schulungen

Unsere Kompetenz, Ihr Vorteil

Unser Anspruch ist es, Ihnen effiziente, innovative und zielführende Lösungen in verständlicher Form und zu kompetitiven Preisen anzubieten. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie und Ihre Unternehmung kennenzulernen, damit wir eine ganzheitliche Sicht auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Bedürfnisse erhalten und den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit legen können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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