FINMA-Meldepflicht für Vermögensverwalter und Trustees

Registrierung und Meldung bis 30. Juni 2020

Für Vermögensverwalter und Trustees besteht die Pflicht, sich bis spätestens 30. Juni 2020 auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) der FINMA zu registrieren und die Meldung im Sinne von Art. 74 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) zu erstatten.

Für die erfolgreiche Vornahme sind zwei Schritte notwendig:

  1. Registrierung auf der EHP
  2. Erstattung der Meldung im Sinne von Art. 74 Abs. 2 FINIG

Im Rahmen der Meldung ist anzugeben, welche Lizenz gemäss FINIG bei der FINMA angestrebt wird und in welchem Zeitraum bis Ende 2022 der Lizenzantrag gestellt wird. Die Meldung ist Voraussetzung, um weiterhin von der Übergangsfrist des FINIG bis Ende 2022 zu profitieren. Die Meldepflicht besteht auch für diejenigen Institute, die nicht beabsichtigen, ein Bewilligungsgesuch bei der FINMA einzureichen.

22.06.2020 / FKU

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