Anerkennung von ersten Ombudsstellen
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) anerkennt erste Ombudsstellen
Vergangene Woche hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die ersten Ombudsstellen gemäss FIDLEG anerkannt. Die Liste der zugelassenen Ombudsstellen ist seit Freitag, 26. Juni 2020, auf der Homepage des EFD unter folgendem Link abrufbar:
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html
Die Liste ist nicht abschliessend und wird laufend erweitert. Gemäss dem EFD sind weitere Anerkennungsverfahren hängig.
Die Art. 74 ff. FIDLEG sehen zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kunden und Finanzdienstleistern ein Vermittlungsverfahren vor einer Ombudsstelle vor. Die Finanzdienstleister müssen sich zu diesem Zweck bis zum 23. Dezember 2020 einer vom EFD anerkannten Ombudsstelle anschliessen. Die Finanzinstitute sind in der Wahl der Ombudsstelle frei.
29.06.2020 / FKU