Bewilligung von ersten Aufsichtsorganisationen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt erste Aufsichtsorganisationen

Die FINMA erteilt dem Organisme de Surveillance des Instituts Financiers mit Sitz in Genf (OSIF) und der Organisation de Surveillance Financière mit Sitz in Neuchâtel (OSFIN) per 6. Juli 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisationen (AO). Die zwei Organisationen haben ihre Gesuche im Januar 2020 bei der FINMA eingereicht. Die AO werden in Zukunft für die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees verantwortlich sein. Gegenwärtig liegen der FINMA noch drei weitere AO-Gesuche vor, die später eingereicht wurden.

Weiter teilt die FINMA mit, dass sie bis zum 30. Juni 2020 Meldungen von 1'934 Vermögensverwaltern und von 272 Trustees erhielt, die an einer Bewilligung interessiert sind. 273 Vermögensverwalter und Trustees haben angegeben, bereits dieses Jahr eine Bewilligung beantragen zu wollen. 629 Vermögensverwalter und Trustees haben für 2021 und 1304 für 2022 ihr Bewilligungsgesuch angekündigt. 121 Institute haben der FINMA gemeldet, kein Bewilligungsgesuch einzureichen, da sie entweder ihr Geschäft aufgeben oder mit anderen zusammenlegen werden.

07.07.2020 / FKU

Quelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

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