FINMA bewilligt die vierte Aufsichtsorganisation

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erteilt der FINcontrol Suisse AG eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt die vierte Aufsichtsorganisation gemäss FINIG/FIDLEG und damit die erste in der Deutschschweiz.

Die FINMA erteilt der FINcontrol Suisse AG mit Sitz in Zug per 29. September 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die vierte Aufsichtsorganisation gemäss FINIG und FIDLEG. Die Aufsichtsorganisationen werden in Zukunft für die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees verantwortlich sein. Gegenwärtig liegt der FINMA noch ein Gesuch der AOOS (AO des VSV) zur Bewilligung als Aufsichtsorganisation vor.

Mit E-Mail vom 30.09.2020 hat der VQF informiert, dass für bestehende Mitglieder der Organisation eine Reduktion der Anschlusskosten von 20% gewährt wird.

01.10.2020 / FKU

Quelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) / VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

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