FINMA erteilt 950 Bewilligungen als Vermögensverwalter und Trustee

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilte per 30. Juni 2023 950 Bewilligungen als Vermögensverwalter und Trustee. Insgesamt erhielt sie 1749 Gesuche für eine entsprechende Bewilligung.

In ihrer FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2023 informiert die FINMA über den aktuellen Stand des Bewilligungsprozesses von Vermögensverwaltern und Trustees. Bis zum Jahresende 2022, d. h. nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist, hatte die FINMA 1699 Bewilligungsgesuche erhalten. Per 30. Juni 2023 hatte sie weitere 50 Bewilligungsgesuche erhalten. Von diesen insgesamt 1749 Gesuchen konnte die FINMA 950 Bewilligungen erteilen. Das heisst:

  • von den bis zum Jahresende 2022 erhaltenen 1699 Bewilligungsgesuchen haben 931 Institute (888 Vermögensverwalter, 43 Trustees) eine Bewilligung erhalten, darunter 8 Institute sowohl als Vermögensverwalter als auch als Trustee, und
  • von den seit Jahresanfang erhaltenen 50 Bewilligungsgesuchen haben 10 Institute eine Bewilligung erhalten, darunter 1 Institut sowohl als Vermögensverwalter als auch als Trustee.

In ihrer Aufsichtsmitteilung gibt die FINMA auch Einzelheiten zum Aufsichtsprozess bekannt. Sie unterstreicht insbesondere, dass die Aufsichtsorganisationen die bewilligten Vermögensverwalter und Trustees je nach Risiko beaufsichtigen. Hierfür verwenden sie ein Ratingsystem, das es ihnen ermöglicht, bei jedem Beaufsichtigten Aufsichtsmassnahmen im Verhältnis zum ermittelten Risiko zu ergreifen.

Die vollständige FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2023 ist unter folgendem Link verfügbar.

18.08.2023 / FKU

Quelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

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